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Union Hègreta

Staate - Private
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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 218 mal aufgerufen
 Technisches Forum
Kosben Aurents Offline

Interimskanzler, Minister für auswärtige Angelegenheiten


Beiträge: 52

24.06.2007 14:44
Admin&Mod. Antworten

Da wir hoffentlich bald "groß" sein werden, schlage ich vor das wir uns mal gedanken über Moderatoren machen. Dazu hier mein Vorschlag.

In Antwort auf:
Moderationsgesetz (ModG)

§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Moderatoren
Die Moderatoren sind für die geordnete Kommunikation zwischen den Bürgern der Union Hègreta zuständig. Sie kontrollieren die themengerechte und verfassungsmäßige Diskussion.

§ 2 Zusammensetzung der Moderatoren
Die Zusammensetzung ergibt sich wie folgt:
1. Gesellschaft - Innenminister
2. Politik - Präsident/Kanzler
3. Wirtschaft - Wirtschaftsminister
4. Außenpolitik - Außenminister
5. Senat - Senatspräsident, stellvetretender Senatspräsident
6. Gerichtssaal - die Richter des OGH
7. öffentliches Gerichtsforum - die Staatsanwälte
8. Richterzimmer - die Bundesrichter
9. Regierung - Kanzler
10. Regierungsmitarbeiter - Kanzler
11. Bundesländer - die jeweiligen Ministerpräsidenten
12. Sonderforen - Bundeskanzler

§ 3 Funktionen
(1) Der Moderator kann einzelne Beiträge kommentieren oder mit Begründung editieren.
(3) Der Moderator kann in schwereren Fällen Beiträge mit Begründung löschen.
(4) Der Moderator kann einen Thread mit Begründung schließen.
(5) Der Moderator kann in besonders schweren Fällen einen Thread mit Begründung löschen.
(6) Der Moderator einen Thread in ein anderes Forum verschieben.

§ 4 Missbrauch
(1) Die Moderatorenhandlungen werden für spätere Überprüfung dokumentiert und archiviert.
(2) Die Kontrolle der Moderationshandlungen obliegt den Staatsanwälten. Sie haben jederzeit Zugriff auf das Moderationsarchiv.
(3) Bei Missbrauch der Moderationsfunktionen kann der Moderator sofort seines politischen Amtes vorläufig entledigt werden. Danach entscheidet der oberste Gerichtshof, ob er endgültig seines Amtes entledigt wird oder es weiterhin ausführen darf.

§ 5 Gültigkeit
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Minister werden also grob gesagt als normale Moderatoren eingesetzt, während der Kanzler/Präsident zu einem zweiten Admin gesetzt wird. Die Rechte sollten damit, mit dem jeweiligen Amt verknüpft werden!

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Kosben Aurents
Kanzler, Außenminister

Thomas Janeker Offline




Beiträge: 28

24.06.2007 14:54
#2 RE: Admin&Mod. Antworten

Was bitte verstehst du unter einem zweiten Admin? Ich halte es für ziemlich riskant jedem Kanzler/Präsident Adminrechte zu geben.

Ein Vorschlag zur güte^^

Minister = Mod.rechte
Kanzler = Super.mod.rechte
Präsident = Super.mod.rechte

Was sagste dazu?

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Dr. Thomas Janeker

Kosben Aurents Offline

Interimskanzler, Minister für auswärtige Angelegenheiten


Beiträge: 52

24.06.2007 15:36
#3 RE: Admin&Mod. Antworten

Zitat von Thomas Janeker
Was bitte verstehst du unter einem zweiten Admin? Ich halte es für ziemlich riskant jedem Kanzler/Präsident Adminrechte zu geben.
Ein Vorschlag zur güte^^
Minister = Mod.rechte
Kanzler = Super.mod.rechte
Präsident = Super.mod.rechte
Was sagste dazu?
mhm OK

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Kosben Aurents
Kanzler, Außenminister

Thomas Janeker Offline




Beiträge: 28

27.06.2007 16:57
#4 RE: Admin&Mod. Antworten

Zitat von Kosben Aurents
Zitat von Thomas Janeker
Was bitte verstehst du unter einem zweiten Admin? Ich halte es für ziemlich riskant jedem Kanzler/Präsident Adminrechte zu geben.
Ein Vorschlag zur güte^^
Minister = Mod.rechte
Kanzler = Super.mod.rechte
Präsident = Super.mod.rechte
Was sagste dazu?
mhm OK
Gut wird eingerichtet

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Dr. Thomas Janeker

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